Leichtflugzeug Pilotenlizenz (LAPL)

Search Our Site

„Über den Wolken, muss die Freiheit wohl grenzenlos sein“

Reinhard Mey

Deutscher Liedermacher

 

Allgemeine Beschreibung

 

Mit der Privatpilotenlizenz für Leichtflugzeuge, LAPL(A) nach EASA-FCL (Light Aircraft Pilot Licence, - European Aviation Safety Agency - Flight Crew Licensing), erlangt man die Erlaubnis zur Durchführung von Flügen als Pilot In Command (PIC) mit einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2000kg im In- und europäischen Ausland. Es dürfen max. 3 Passagiere befördert werden sofern der Lizenzinhaber nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen absolviert hat. Die Lizenz kann später auf eine Privatpilotenlizenz (PPL A) erweitert werden. Für Flüge in andere Länder (nichtdeutsprachig) wird das englische Sprechfunkzeugnis (BZF I) sowie ein zusätzlicher, englischer Sprachtest benötigt.

 

Voraussetzungen für die Ausübung der Rechte einer LAPL(A)
Der Inhaber einer LAPL(A) muss:

  • im Besitz eines Tauglichkeitszeugnisses zumindest für LAPL sein.

Abendsonne

  • innerhalb der letzten 24 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung 12 Flugstunden als verantwortlicher Pilot (PIC), entweder auf einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk oder Reisemotorsegler nachweisen, einschließlich:
  • zwölf Starts und zwölf Landungen;eine
  • Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Dauer mit einem Lehrberechtigten. Dieser Flug kann durch jede andere Befähigungsüberprüfung oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden.

 


Voraussetzungen für die AusbildungPanel klein
Der Bewerber für eine LAPL(A) muss:

  • mindestens 17 Jahre alt sein. Die Ausbildung kann auch früher begonnen werden. Der erste Solo - Flug darf allerdings erst in einem Alter von 16 Jahren durchgeführt werden.
  • im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses für LAPL sein.
  • spätestens während der Ausbildung ein Sprechfunkzeugnis (BZF II) erworben haben.
  • eine Erklärung über schwebende Strafverfahren einreichen.
  • eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg abgeben.
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort (max. ein Jahr alt) vorzeigen.

 

Theoretische Ausbildung

Nav Besteck

Der Theoriestoff kann entweder als Fernlehrgang oder als Klassenraumunterricht erlernt werden. Für die Leichtflugzeug - Pilotenlizenz bieten wir insgesamt 105 Unterrichtsstunden (Klassen­raum) an. Eine Unterrichtsstunde entspricht 60 Minuten.