„Ein Flugzeug zu erfinden, ist nichts. Es zu bauen, ein Anfang. Fliegen, das ist alles.“ Otto Lilienthal Deutscher Luftfahrtpionier |
Die Westflug macht Ihren Traum vom Fliegen wahr. In nur 5 Monaten können Sie ihr eigener Pilot werden. Zwei Ausbildungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung: Entweder die Leichtflugzeug-Pilotenlizenz (Light Aircraft Pilot Licence – LAPL) oder die Privatpilotenlizenz (Private Pilot Licence - PPL A).
Die beiden Lizenzen unterscheiden sich hauptsächlich dadurch, dass man mit einer Leichtflugzeug-Pilotenlizenz nur innerhalb Europas fliegen darf und sich maximal 4 Personen an Bord befinden dürfen. Das bedeutet, dass man mit dieser Lizenz bis zu 3 Passagiere an dem Flugspaß teilhaben lassen kann. Ferner darf der Inhaber einer Leichtflugzeug-Pilotenlizenz Flugzeuge mit einem Höchstabfluggewicht von maximal 2.000 kg fliegen. Die meisten zwei- und viersitzigen Flugzeuge kann man damit problemlos steuern, da das Höchstabfluggewicht nur ca. 750 - 1.200 kg beträgt. Der Gesetzgeber fordert eine Ausbildungszeit von nur 30 Flugstunden. Damit bietet die Leichtflugzeug-Pilotenlizenz eine preisgünstige Möglichkeit, um in den Besitz eines Flugscheines zu kommen.
Mit der Privatpilotenlizenz darf man auch über die Grenzen Europas hinaus interessante und spannende Flüge unternehmen. Es bestehen keinerlei Einschränkungen in Bezug auf Anzahl der Personen an Bord oder bei der Höhe des Abfluggewichtes.
Daher ist der Besitz einer PPL A auch eine Voraussetzung für weitere Lizenzen oder höherwertige Berechtigungen. Ebenfalls ist diese Lizenz in anderen Staaten, wie z.B. in den USA oder Australien, leicht zu validieren. Selbstverständlich kann man eine bestehende Leichtflugzeug-Pilotenlizenz mit einer Zusatzausbildung auf eine Privatpilotenlizenz erweitern.