Nachtflugqualifikation

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Allgemeine Beschreibung


Wer nach später als 30 Minuten nach Sonnenuntergang noch fliegen möchte, benötigt eine Nachtflugqualifikation. Voraussetzung für die Ausbildung ist der Besitz einer Privatpiloten-Lizenz (PPL A). Es findet eine theoretische und praktische Einweisung mit einem dazu berechtigten Fluglehrer statt. Am Ende benötigt man keine Prüfung. Die Flugschule muss lediglich eine Bescheinigung über die erfolgreich durchgeführte Einweisung ausstellen.


Die theoretische Einweisung umfasst die folgenden Themen:

  • Grundlagen des Fliegens bei Nacht
  • Flugplatzbefeuerung incl. Anflug- und Pistenbefeuerung
  • Hindernisbefeuerung
  • Bedeutung von Lichtern anderer Luftfahrzeuge
  • Besonderheiten für Landeanflug und Landung (einschließlich Gleitwinkelbefeuerungssystem (VASIS) und Präzisionsgleitwinkelbefeuerung (PAPI))
  • Abschätzen von Geschwindigkeit und Entfernungen
  • Approach Light System
  • Überprüfung der Instrumente

 

Approach Light System

Platzrunden bei Nacht

  • Rollen auf die Piste
  • Optische Bezugshilfen während des Startrolllaufs
  • Gebrauch der Instrumente
  • Platzrunde
  • Ausrichten des Flugzeugs – Bezug zur Pistenbefeuerung
  • Beleuchtung
  • Anflugsbeginn und Pistenbefeuerung
  • Verkehrsschema und Luftraumbeobachtung
  • Lagebestimmung des Flugzeugs
  • Unterschiedliche Pistenbefeuerung und VASI (oder PAPI)
  • Erfliegen der korrekten Anflugbahn
  • Steigflug nach Überflug
  • Anflug und Landung
  • Ausrichten, Queranflugteil und Endanflug
  • Aktuelle Windeinflüsse
  • Gebrauch der Landescheinwerfer
  • Ausschweben und Aufsetzen
  • Sonnenuntergang
  • Ausrollen
  • Verlassen der Piste – Kontrolle der Geschwindigkeit
  • Fehlanflug


NachtflugnavigationSonnenuntergang

  • Auswahl von Geländemerkmalen, die bei Nacht sichtbar sind
  • Leuchtfeuer
  • Einfluss von Cockpitbeleuchtung auf die Farben der Luftfahrtkarten
  • Gebrauch von Funkhilfen
  • Einfluss von Mondlicht auf die Sichtverhältnisse bei Nacht
  • Schwerpunkt auf dem Einhalten einer „Sicherheitsmindestflughöhe“
  • Ausweichflughäfen – eingeschränkte Verfügbarkeit
  • Eingeschränktes Erkennen von Wetterverschlechterung
  • Verfahren bei Orientierungsverlust


Notfälle bei Nacht

  • Funkausfall
  • Ausfall der Pistenbefeuerung
  • Ausfall der Landescheinwerfer des Flugzeugs
  • Ausfall der Innenbeleuchtung des FlugzeugsNachtflug
  • Ausfall der Positionslichter des Flugzeugs
  • Ausfall der kompletten elektrischen AnlageNachtflug
  • Startabbruch
  • Triebwerkausfall
  • Verfahren bei einem Hindernis auf der Piste


Die praktische Ausbildung
Mindestens fünf Stunden Nachtflugausbildung auf Flugzeugen
darin enthalten müssen sein:

  • 5 Starts und Landungen mit Lehrer
  • 5 Starts und Landungen Solo bis zum vollständigen Stillstand des Flugzeuges
  • 2 Überlandflüge