Privatpilotenlizenz PPL (A)

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„Wenn du das Fliegen einmal erlebt hast, wirst du für immer auf Erden wandeln, mit deinen Augen himmelwärts gerichtet. Denn dort bist du gewesen und dort wird es dich immer wieder hinziehen."

Leonardo da Vinci

-italienischer Maler und Naturforscher

 

Allgemeine Beschreibung


Mit der Privatpilotenlizenz nach EASA-FCL (Privat Pilot Licence, - European Aviation Safety Agency - Flight Crew Licensing), erlangt man die Erlaubnis zur Durchführung von Flügen als Pilot In Command (PIC) auf Flugzeugen mit Kolbentriebwerk im nichtgewerblichen Betrieb tätig zu sein. Die Lizenz kann später um weitere Lizenzen und Klassenberechtigungen erweitert werden. Für Flüge in andere Länder wird das englische Sprechfunkzeugnis (BZF I ) und zusätzlich noch ein ICAO-Sprachtest benötigt.


Voraussetzungen für die Ausübung der Rechte einer PPL(A)

Der Inhaber einer PPL(A) muss:

Berge

  • im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses zumindest für PPL sein.
  • innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung zwölf Flugstunden als verantwortlicher Pilot (PIC), entweder auf einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk nachweisen, einschließlich:
  • zwölf Starts und zwölf Landungen;
  • eine Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Dauer mit einem Lehrberechtigten. Dieser Flug kann durch jede Befähigungsüberprüfung oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden.

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Voraussetzungen für die Ausbildung

Der Bewerber für eine PPL(A) muss:

 

  • mindestens 17 Jahre alt sein. Die Ausbildung kann auch früher begonnen werden. Der erste Solo- Flug darf allerdings erst in einem Alter von 16 Jahren begonnen werden.
  • im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses für PPL sein.
  • spätestens während der Ausbildung ein Sprechfunkzeugnis (BZF II) erworben haben.
  • eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt - Bundesamt in Flensburg abgeben.
  • eine Erklärung über schwebende Strafverfahren einreichen.
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang in Sofortmaßnahmen am Unfallort (max. 1 Jahr alt) vorzeigen.

 

Katana

Theoretische Ausbildung

Der Theoriestoff kann entweder als Fernlehrgang oder als Klassenraumunterricht erlernt werden. Für die Privatpilotenlizenz bieten wir insgesamt 105 Unterrichtsstunden (Klassen­raum) an. Eine Unterrichtsstunde entspricht 60 Minuten.